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   VGH Bayern, 08.08.2006 - 24 ZB 06.988   

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 03.04.2006 - 24 ZB 06.50

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Videoüberwachung einer gemeindlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2006 - 24 ZB 06.988
    Der Senat hat mit Beschluss vom 3. April 2006 den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 22. November 2006 abgelehnt (Verfahren 24 ZB 06.50).

    Ergänzend wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren 24 ZB 06.50 und 24 ZB 06.988.

    Gegenstand der Rüge ist der Beschluss des Senats vom 3. April 2006 im Verfahren 24 ZB 06.50, mit welchem der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg abgelehnt wurde.

    Vielmehr war (und ist) er der Auffassung, dass der Schriftsatz vom 2. Januar 2006 im Verfahren 24 ZB 06.50 nicht geeignet war, dem Darlegungserfordernis ( § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO ) bezogen auf § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und die darin genannten tatsächlichen Schwierigkeiten zu genügen.

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    gegen a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. August 2006 - 24 ZB 06.988 -,.

    b) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2006 - 24 ZB 06.988 -,.

    c) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juni 2006 - 24 ZB 06.988 -,.

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. August 2006 - 24 ZB 06.988 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

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